Von der Öffentlichkeit und interessierten Kreisen weitgehend unbemerkt hat der Deutsche Bundestag am 27. April 2017 in zweiter und dritter Lesung das neue Funkanlagengesetz (FuAG) beschlossen. Das neue FuAG ersetzt künftig das bisherige FTEG. Mit dem Gesetz werden gleichzeitig kleinere Änderungen am TKG und am EMVG vorgenommen.
Das Gesetz wurde ohne weitere Aussprache mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU angenommen, Die Fraktion Die Linke stimmte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Der Wortlaut des nunmehr beschlossenen Gesetzes kann im Internet unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811625.pdf heruntergeladen werden.
Das Bundestagsprotokoll über die Abstimmung ist unter http://t1p.de/sfwn zu finden (Seite 23230 im PDF).
Das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft. Es muss noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Das FuAG enthält in erster Linie Regelungen für sog. "Wirtschaftsakteure" (Hersteller, Importeure, Händler). Dazu gehören u.a. umfangreiche Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte zuletzt am 28. Juli 2016 einen Referentenentwurf des FuAG veröffentlicht, um Kommentierung gebeten und sich seitdem in Schweigen gehüllt.
(Quelle: funkmagazin)