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23. Oktober - Anlässlich der ersten Rundfunkaussendung vor 90 Jahren in Deutschland, am 29. Oktober 1923, hat die Bundesnetzagentur eine Ausnahmeregelung für Funkkontakte von und mit DR9ØVOX erlassen. Demnach ist Sendebetrieb in Amplitudenmodulation mit einer maximalen Bandbreite von 6 kHz in den für Sprechfunk genutzten Frequenzbereichen von 1840 bis 2000 kHz, 3600 bis 3800 kHz und 7060 bis 7200 kHz unter Berücksichtigung der Belegung der jeweils benachbarten Frequenzen gestattet. Dies gilt für die Funkaussendungen von DR9ØVOX sowie den Gegenstationen.

Die Bundesnetzagentur weist in ihrem aktuellen Amtsblatt Nr. 20 vom 23. Oktober in der Mitteilung Nr. 562/2013 auch darauf hin, dass vor der Betriebsaufnahme die Belegung der benachbarten Frequenzen entsprechend zu prüfen ist und dass die Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) sowie die weiteren Regelungen für den Amateurfunkdienst einzuhalten sind. Hintergrund ist, dass seit der letzten Änderung der Amateurfunkverordnung die maximale Bandbreite auf den KW-Bändern auf 2700 Hz begrenzt ist – mit Ausnahme im 29-MHz-Band.
Der OV D13 hat zu diesem historischen Ereignis den Voxhaus Award ins Leben gerufen. Wer am 29. Oktober mit DR90VOX Kontakt in AM hat, erhält die doppelte Punktzahl für das Diplom. Weitere Information dazu finden Sie auch auf der Webseite des Ortsverbands unter www.ovd13.de/index.php/award/voxhaus-award.

(Quelle: DARC)

 

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