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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Februar 2013 ein Betriebsverbot für zwei Powerline-Modems ausgesprochen, die den Kurzwellenempfang eines Funkamateurs gestört hatten. Das berichtet der Funkamateur Hans Schlecht, DL8MCG, in der Juni-Ausgabe der DARC-Clubzeitschrift "CQ DL".

Im Februar 2011 hatte DL8MCG eine Störungsmeldung an die BNetzA geschickt, in der er auf eine Störquelle in seiner Nachbarschaft hinwies. Er vermutete, dass es sich bei der Störquelle um ein oder mehrere Powerline-Modems handelte, die in einem Haus in der Nachbarschaft betrieben wurden.

Nach Angaben von DL8MCG nahm die BNetzA daraufhin im Oktober 2012(!) im Haus der Nachbarn mit deren Einwilligung Messungen vor. Die Mitarbeiter des Prüf- und Mesdienstes stellten fest, dass dort zwei Powerline-Modems des Typs "dLan 500 AV mini" der Firma Devolo in Betrieb waren, die im 21-MHz-Rundfunkband im Abstand von drei Metern eine Störfeldstärke von ca. 66 dB (µV/m) erzeugten. Aufgrund eines technischen Problems in der Powerline-Anlage konnten jedoch weitere Messungen nicht durchgeführt werden.

Deshalb fand im Februar 2013 erneut eine Überprüfung der nachbarschaftlichen Powerline-Anlage statt. Auch diesmal ermittelten die Mitarbeiter des Prüf- und Messdienstes dort eine Störfeldstärke von ca. 66 dB (µV/m) - ein Wert, der nach Angaben von DL8MCG um 37 dB über dem Limit von 28 dB (µV/m) liegt. Zuvor war geprüft worden, ob die Rundfunksender im Hause des gestörten Funkamateurs eine Nutzfeldstärke von mindestens 40 dB (µV/m) erreichten.

Aufgrund der Störungen erließ die BNetzA ein Betriebsverbot für die Powerline-Anlage. Die Nachbarn nutzen jetzt zur Übertragung von Daten in ihrem Hause funkstörungsfreie Lichtleitertechnik.

Ironie des Schicksals: Die Nachbarn hatten sich die Powerline-Modems extra als Ersatz für ein zuvor vorhandenes WLAN angeschafft. Sie glaubten, dass Powerline-Technik - im Gegensatz zu WLAN - keine elektromagnetischen Felder erzeugt...

(Quelle: funkmagazin)

 

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