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Der Paragraph 11 der AFuV legt fest, dass zum Zweck der Identifikation der Sendestelle das Rufzeichen zu übermitteln ist. Die Verfügung Nr. 13 aus dem Jahr 2005 präzisiert dies mit der Vorschrift, dass dafür das internationale Buchstabieralphabet zu verwenden ist.

Neulizensierte lernen mühsam das korrekte Buchstabieren und hören dann auf Kuzwelle und manchmal auch beim Bestätigungsverkehr eigenwillige Formen. Da gibt es ein Queen für Quebec, ein Ontario für Oscar, ein Sugar für Sierra, ein Mexiko für Mike, ein United für Uniform, ein Japan für Juliet usw. Diese Liste ließe sich für alle 26 Buchstaben fortsetzen.

Man hat fast den Eindruck, dass jeder Funkamateur seine Individualität durch eigene Kreationen beim Buchstabieren zum Ausdruck bringen will.
Was ist der Erfolg? Im Zweifelsfall muss nachgefragt werden.
Damit ist der Sinn der internationalen Übereinkunft konterkariert.
Um dem "Sittenverfall" etwas entgegen zu halten, sollten wir uns strikt an die Vorgaben halten und nur die internationale Buchstabiertafel verwenden.

(Quelle: Lokalrundspruch Hannover)

 

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