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Am 19. Mai 2009 ist die sogenannte "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" (SchuTSEV) in Kraft getreten. Durch diese Verordnung sollen öffentliche Telekommunikationsnetze und Sicherheitsfunkdienste vor Störungen durch "leitergebundene Telekommunikationsanlagen" (zum Beispiel Powerline Communication) geschützt werden. Dazu sind in der Verordnung besonders schützenswerte Frequenzbereiche aufgelistet, in denen leitergebundene Telekommunikationsanlagen bestimmte Störgrenzwerte nicht überschreiten dürfen. (Die Grenzwerte entsprechen weitgehend denen der alten "NB 30".)

Amateurfunk- und "Jedermannfunk"-Frequenzen sind in der Liste der besonders schützenswerten Frequenzbereiche nicht enthalten. Für Amateurfunk und "Jedermannfunk" gelten im Falle von Störungen nach wie vor die Regelungen des "Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" (EMVG). Sie besagen im Kern, dass die Bundesnetzagentur bei Störungen "Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten" veranlassen kann (aber nicht zwingend muss) - sofern die störenden Gerätschaften ansonsten den Vorschriften des EMVG oder anderer Gesetze genügen.

Die "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" kann im Internet unter http://tinyurl.com/6qrav6 heruntergeladen werden.

(Quelle: funkmagazin)
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