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Seit 1. Januar 2009 dürfen CT1+Funktelefone in Deutschland nicht mehr betrieben werden. Die Frequenzzuteilung für diese Geräte war am 31. Dezember 2008 erloschen.

Für Verwirrung hatte in diesem Zusammenhang eine Auskunft der Bundesregierung vom November vergangenen Jahres gesorgt. Die Regierung hatte der Bundestagsfraktion der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" auf eine "Kleine Anfrage" geantwortet, dass der Weiterbetrieb von CT1+Geräten "geduldet" werde, solange keine Störungen erfolgen.

Nun rudert die Bundesregierung offenbar zurück. In einer Meldung von "Heise online" heißt es, man sei in Regierungskreisen "gar nicht glücklich darüber", dass in der Antwort auf die "Kleine Anfrage" mit dem juristisch relevanten Begriff der "Duldung" operiert wurde. Wie diese Formulierung in die Antwort gelangt sei, wolle "offiziell niemand erklären". Das Wirtschaftsministeriums verweist jedoch auf den Gesamtzusammenhang der Antwort. Daraus gehe hervor, dass der Betrieb der CT1+Telefone verboten sei und dass bei Störungen ein Bußgeld drohe. Dabei werde jedoch "das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachtet".

Ein Sprecher der Bundesnetzagentur (BNetzA) erklärte ebenfalls, man wolle bei der Verfolgung solcher Fälle "mit Augenmaß vorgehen" und sich "jeden Einzelfall genau ansehen". Die BNetzA werde "keine Funkfahnder losschicken", um CT1+Telefone aufzuspüren. Die Behörde sei jedoch von Amts wegen verpflichtet, bei auftretenden Störungen einzugreifen.

Funktelefone, die nach dem digitalen "DECT"-Standard arbeiten, sind von diesen Vorgängen nicht betroffen. Die Frequenzzuteilung für DECT-Telefone ist noch bis zum 31.12.2020 gültig.

(Quelle: funkmagazin)

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