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Wer Internet in weit vom Router entfernte Räume des Hauses bringen will, der sollte besser Powerline als WLAN nutzen. Diesen (aus Sicht von Kurzwellen-Nutzern zweifelhaften) Rat hat die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in einer Agentur-Meldung verbreitet, die offensichtlich kritiklos und ohne weitere Recherche von verschiedenen Zeitungen übernommen wurde. 

Die dpa beruft sich in ihrer Meldung auf einen Beitrag in der Zeitschrift "mac & i". Die Zeitschrift "mac & i" ist ein zweimonatlich erscheinender Ableger des renommierten Computer-Magazins c't, das im Heise-Verlag erscheint.

In dem "mac & i"-Beitrag wird nirgendwo auf das Störpotenzial hingewiesen, das die Powerline-Technologie systembedingt in sich birgt. In dem Beitrag heißt es zwar, "die Leitungsqualiät für die hochfrequenten Signale [sei] im Stromkabel dürftig, der Störpegel hoch und unregelmäßig". Der Autor bezieht dies jedoch nur auf Störungen, die die Datenübertragungsrate negativ beeinflussen. Auf den Umstand, dass bei Powerline ungeschirmte Stromkabel für die Übertragung von HF-Signalen genutzt werden, die Kabel deshalb wie Antennen wirken und erhebliche Störungen im Kurzwellenbereich verursachen können, geht der Autor mit keinem Wort ein.

Auch in einer c't-Sonderpublikation zum Thema "Netzwerke" aus dem Jahre 2016 wird Powerline zwar ausführlich beschrieben, aber ebenfalls nicht auf das Störpotenzial dieser Übertragungstechnik eingegangen.

Noch fünf Jahre zuvor, im Januar 2011, hatte sich die c't nicht gescheut, ausführlich über die Störproblematik von Inhouse-Powerline-Geräten zu berichten und dazu auch Stellungnahmen von betroffenen Frequenznutzern und Herstellern einzuholen (das Funkmagazin berichtete).

Allerdings hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) der Zeitschrift schon damals mitgeteilt, dass bei ihr nur wenige Störungsmeldungen zu Powerline eingegangen seien. Auch in den BNetzA-"Jahresberichten" der vergangenen Jahre wurden Störungen durch Powerline nicht erwähnt.

Nutzer der Kurzwelle wie CB-Funker, Funkamateure und Kurzwellenhörer klagen dagegen unvermindert über Störungen durch Powerline-Anlagen. Die Kurzwellenhörer-Vereinigung ADDX rat Käufern von Powerline-Geräten, sich vom Händler ein Rückgaberecht und die Kostenübernahme für durch Powerline verursachte Schäden schriftlich bescheinigen zu lassen. Ein entsprechendes Formular kann im Internet unter www.addx.de/plc/PLC-Muster03.pdf heruntergeladen werden. Umfangreiche Informationen zu Powerline sind auf den Webseiten des DARC und der ADDX unter http://t1p.de/darc-zu-plc und www.addx.de/plc/plc.php zu finden, Audio-Beispiele gibt es unter http://t1p.de/plc, Video-Clips sind unter http://t1p.de/youtube-plc zu finden.

Funkstörungen durch Powerline-Installationen sollten unbedingt der Störungsstelle der Bundesnetzagentur unter Tel. 048 21 89 55 55 oder per E-Mail unter funkstoerung (at) bnetza.de gemeldet werden.

(Quelle: funkmagazin)

 

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