Wie der Internet-Blog Netzpolitik.org berichtet, könnte die demnächst in Kraft tretende EU-Richtlinie 2014/53/EU (Radio Equipment Direktive) Auswirkungen auf den Amateurfunk haben. Die neue EU-Richtlinie regelt die Zertifizierung von Funkanlagen für den europäischen Markt neu. Hersteller und Betreiber von Geräten, die Funksignale aussenden und empfangen, sollen künftig verhindern, dass auf den Geräten Nicht-zertifizierte Software verwendet wird. Diese Regelung könnte auch Funkamateure, die Hamnet auf modifizierten WLAN-Routern betreiben, betreffen.
Die Radio Equipment Direktive 2014/53/EU (RED) ersetzt die Richtlinie 1999/5/EG ab dem 13. Juni 2016. Die Mitgliedstaaten sollen die RED ab dem 13. Juni 2016 anwenden. In Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie heißt es:
"Funkanlagen müssen in bestimmten Kategorien oder Klassen so konstruiert sein, dass sie die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllen: Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde."
Obwohl eine Ausnahme für Amateurfunker vorgesehen ist, erfasst diese nur spezifisch für den Amateurfunk ausgelegte Geräte. Darüber informiert Jann Traschewski, DG8NGN (DARC-Referent VHF/UHF/SHF).
(Quelle: DARC)