Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will Teile des Frequenzplans ändern und hat dazu in ihrem Amtsblatt mit Verfügung Nr.60/2017 einen Entwurf veröffentlicht.
Es handelt um die Frequenzbereiche 450 bis 470 MHz, 694 bis 790 MHz, 1350 bis 1400 MHz und 1,518 bis 1,525 GHz. Die Änderungen betreffen Betriebsfunk/Bündelfunk, BOS-Funk, militärischen Funkanwendungen, Zugänge für Mobilfunk-Netzbetreiber sowie (im GHz-Bereich) Funkmikrofone.
Jedermannfunk- und Amateurfunk-Anwendungen sind von den geplanten Änderungen nicht betroffen.
Der Frequenzplan bildet die Grundlage für Frequenzzuteilungen. Die Einträge im Frequenzplan haben keine unmittelbare Rechtswirkung auf die Nutzer. Für die Frequenznutzung sind die Angaben in der jeweiligen Frequenzzuteilung verbindlich.
Die Amtsblatt-Verfügung 60/2017 mit dem Entwurf der Frequenzplan-Änderungen kann im Internet unter http://t1p.de/rnn3 heruntergeladen werden.
(Quelle: funkmagazin)