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Die Bemühungen des DARC e.V. um die Aufnahme der Morsetelegrafie in die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes haben Früchte getragen. Wie Remy F.G. Denker, PA3AGF, Vorsitzender des Niederländischen Amateurfunkverbandes berichtet, hat das niederländische Kultur-Institut dem Antrag der VERON zugestimmt.

In Deutschland fällt die Entscheidung am 12. Dezember.
Die Idee, Morsetelegrafie in die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes aufnehmen zu lassen, wurde als DARC-Antrag auf der IARU-Region-1-Konferenz 2011 in Sun City in Südafrika einstimmig angenommen. Nachdem der DARC, federführend Johannes Amchewicz, DK8JB, und Thilo Kootz, DL9KCE, im Auftrag der IARU alle Unterlagen erstellt und an die Mitgliedsverbände verteilt hatte, beantragten mehrere IARU-Verbände dies mit den z.T. ergänzten Antragsunterlagen. Unter ihnen waren neben dem DARC auch die UBA (Belgien), die PZK (Polen) sowie die VERON, die nun eine positive Antwort erhielt.

Als immaterielles Kulturerbe bezeichnet die UNESCO kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden, im Gegensatz zu unbeweglichen Bauten und beweglichen Gegenständen - z.B. den bekannten Welterbestätten oder dem Weltdokumentenerbe.

Über den Antrag des DARC e.V. für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes entscheidet die deutsche UNESCO-Kommission am 12. Dezember. Der Antragstext liefert eine ausführliche Begründung, warum die Morsetelegrafie diese Anerkennung verdient. Dort heißt es unter anderem: "Die Morsetelegrafie bzw. die Tätigkeit des Morsens wird heute nur noch im Amateurfunk flächendeckend genutzt. Sie ist definiert durch die Übertragung elektronisch erzeugter Signale nach einem fest definierten Code, bestehend aus langen sowie kurzen Signalen und Pausen."

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat mitgeteilt, dass die Bewerbungen, die in Hessen für das Immaterielle Kulturerbe eingegangen sind, im Internet veröffentlicht wurden [2]. Damit ist die Bewerbung des DARC auf dem Kulturportal Hessen einer sehr breiten Öffentlichkeit zugänglich. Das Ergebnis über den Ausgang der Bewerbung wird Mitte Dezember von der Kultusministerkonferenz bekanntgegeben.

(Quelle: DARC-RSP)

 

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