logo


Der Deutsche Aero Club (DAeC) empfiehlt seinen Mitgliedern, auch gegen die aktuellen TKG/EMVG-Beitragsbescheide für die Jahre 2009, 2010 und 2011 Widerspruch einzulegen. Dazu hat der Verein erneut eine "Ruhend-Vereinbarung" mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgeschlossen.

Der DaeC, der auch die Interessen von "Hobby-Piloten" vertritt, ist nach wie vor der Auffassung, dass die Erhebung der TKG/EMVG-Beiträge rechtswidrig ist. Dazu läuft bereits seit mehreren Jahren ein vom DAeC angestrengtes Musterverfahren für die Beitragsjahre 2003 und 2004, das nach Angaben des Vereins immer noch nicht abgeschlossen ist.

Die "Ruhend-Vereinbarung" mit der Behörde besagt, dass Widersprüche von DAeC-Mitgliedern gegen die Beitragsbescheide bis zur Entscheidung des Musterverfahrens formal "ruhen". Das hat zur Folge, dass die betroffenen Mitglieder ihren Widerspruch ohne Kosten zurückziehen können, wenn das Musterverfahren nicht erfolgreich verlaufen sollte. Eine solche Vereinbarung hatte der DAeC auch im Jahre 2010 für die TKG/EMVG-Beiträge der Jahre 2005 und 2006 abgeschlossen (siehe auch).

Der Verein weist darauf hin, dass ein Widerspruch keine "aufschiebende Wirkung" hat; d.h. die geforderten Beiträge müssen zunächst bezahlt werden.

In den vergangenen Jahren hatte der DAeC bereits erfolgreich Prozesse gegen die Erhebung der TKG/EMVG-Beiträge geführt.

(Quelle: funkmagazin)

 

© 2024 Funkzentrum In Media e. V.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.