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Ein Funkamateur aus dem bayerischen Burglengenfeld hat sich erfolgreich gegen Störungen seines Funkbetriebs durch ein Plasma-Fernsehgerät in der Nachbarschaft gewehrt.

Wie der Funkamateur in der November-Ausgabe der DARC-Zeitschrift "CQ DL" berichtet, wurde sein Funkbetrieb seit Herbst 2012 durch erhebliche Störungen beeinträchtigt, die sich von 1,5 bis über 18 MHz erstreckten.

Der Funkamateur schickte eine Störungsmeldung an die Bundesnetzagentur (BNetzA). Ein erster Einsatz des Prüf- und Messdienstes der BNetzA verlief ergebnislos, weil die Störungen zu diesem Zeitpunkt nicht auftraten. Bei einem zweiten Besuch des Prüf- und Messdienstes im April 2013 konnten die BNetzA-Mitarbeiter feststellen, dass die Störungen aus einem Nachbarhaus in ca. 25 Meter Entfernung kamen. Als Störquelle entpuppte sich dort ein Plasma-Fernsehgerät.

Die Abhilfe gestaltete sich zunächst schwierig. Der Hersteller des störenden Plasma-Fernsehgeräts verlangte für den Austausch des Gerätes vom Besitzer einen Betrag von mehreren hundert Euro. Die Bundesnetzagentur ließ das Gerät daraufhin in einem EMV-Labor untersuchen. Die Untersuchung ergab, dass der Plasma-Fernseher nicht den in § 4 EMVG festgelegten Anforderungen zur Störsicherheit entsprach. Daraufhin tauschte der Hersteller das Gerät kostenlos gegen ein anderes, nicht störendes Modell aus.

(Quelle: funkmagazin)

 

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