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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Frequenznutzungsbeiträge ("TKG-Beiträge") und die EMVG-Beiträge für die Jahre 2009, 2010 und 2011 festgelegt.

Für den Amateurfunk werden folgende Beitragssätze erhoben:

Für das Jahr 2009:
TKG 5,08 Euro, EMVG 21,49 Euro, gesamt 26,57 Euro;

für das Jahr 2010:
TKG 1,49 Euro, EMVG 21,45 Euro, gesamt 22,94 Euro;

für das Jahr 2011:
TKG 6,71 Euro, EMVG 21,59 Euro, gesamt 28,30 Euro.

Beitragspflichtig ist jeder Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.

Für den CB-Funk werden keine Beiträge erhoben.

Grundlage für die Beitragssätze ist die "Sechste Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung", die am 26. Juni 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

(Quelle: funkmagazin)

 

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