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Nachdem am 22. August 2013 die Novelle zur BEMFV durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist, wurden gestern von der Bundesnetzagentur Dokumente zur Verfügung gestellt, die das Anzeigeverfahren weiter konkretisieren.

Genauer findet man unter dem Link (http://emf2.bundesnetzagentur.de/afu.html) eine überarbeitete Fassung der Anleitung zur BEMFV sowie neue Formblätter zur Anzeige.

Danach ist eine weitere Bewertung nach §10 BEMFV außerhalb des standortbezogenen Sicherheitsabstand nicht mehr erforderlich, oder kurz gesagt: Keine Einschränkungen mehr durch Herzschrittmachergrenzwerte beim Anzeigeverfahren durch Funkamateure. Nach elf Jahren Überregulierung in Deutschland ist der Gesetzgeber nun mit den anderen 27 europäischen Ländern gleichgezogen, denn jedes HSM-Gerät, welches im europäischen Rechtsraum in Verkehr gebracht wird, ist ohnehin unempfindlich genug, um der Exposition im Rahmen der normalen Personenschutzgrenzwerte zu widerstehen.

Viele bisherige Möglichkeiten im Anzeigeverfahren bleiben erhalten, so bleibt auch die Möglichkeit der Bewertung im Nahfeld durch die „alte“ Wiesbeckstudie und durch numerische Simulationen erhalten. Zusätzlich wird das von der BNetzA zur Verfügung gestellte Programm „Wattwächter“ motiviert, das im Nahfeld nach Aussage der BNetzA ebenfalls wissenschaftlich korrekte Betrachtungen zulässt.

Die zur Anzeige zu verwendenden Formulare haben sich auch grundlegend verändert. Auf der Seite 2 sind nun keine Erklärungen zu Herzschrittmachern mehr nötig, dafür ist dort nun anzugeben, welche Bewertungsmethode man verwendet hat und ob man einen freiwilligen Eintrag in die EMF-Datenbank wünscht. Auf Seite 3 werden keine Angaben zur Strahlungsleistung oder benutzten Frequenzen gefordert. Dafür sind nun neu Angaben über den Umfang der beim Funkamateur verbleibenden Dokumentation zu machen.

Der DARC wird hier weitere Details bekanntgeben und auch in der CQ DL ausführlicher über die Neuerungen berichten. Auch eine Anpassung der Berechnungsprogramme des DARC findet derzeit statt. Das kostet natürlich etwas Zeit, wird bitten um Verständnis. Eine Erstellung von Anzeigen ist natürlich trotzdem möglich, indem die Daten mit den alten Versionen von Watt32 und QuickWatt berechnet werden und dann handschriftlich in die neuen Formulare übertragen werden.

(Quelle: DARC)

 

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