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Am 22. August 2013 sind die Änderungen der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) und der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft getreten.

Hier die wichtigsten, für den Hobbyfunk relevanten Änderungen der BEMFV:

- Für die Ermittlung der Sicherheitsabstände wird nicht mehr die Norm DIN VDE 0848 Teil 1 herangezogen, sondern die Norm EN 50413 (Ausgabe August 2009).

- Für die Grenzwerte zum Schutz von Trägern aktiver Körperhilfsmittel (z.B. Herzschrittmacher) im Frequenzbereich 9 kHz bis 50 MHz wird nicht mehr der Normentwurf DIN VDE 0848-3-1 vom Februar 2001 herangezogen, sondern die Normen DIN EN 50527-1 (Ausgabe Januar 2011) und DIN EN 50527-2-1 (Ausgabe Mai 2012).

- Amateurfunkstellen können in eine EMF-Datenbank ("Informationsportal") der Bundesnetzagentur aufgenommen werden, sofern der Betreiber zustimmt. Die Zustimmung kann vom Betreiber widerrufen werden; der Datenbankeintrag muss dann "unverzüglich", spätestens aber nach zwei Wochen gelöscht werden.

- Der bisherige Passus, dass die BNetzA die Überprüfung einer Amateurfunkanlage anordnen darf, wenn ihr "Hinweise" vorliegen, dass Anforderungen der BEMFV nicht eingehalten werden, ist mit dem Zusatz ergänzt worden, dass "für die messtechnische Überprüfung (...) die Amateurfunkstelle nach vorheriger Ankündigung sendebereit zu halten" ist.

- An dem bisherigen Standortbescheinigungsverfahren und dem Anzeigeverfahren für ortsfeste Amateurfunkanlagen ("Selbsterklärung") hat sich grundsätzlich nichts geändert.

- Die BEMFV enthält jetzt auch Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände. So kann z. B. der Betrieb einer Funkanlage ohne erforderliche Standortbescheinigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Bußgeldvorschriften des FTEG sehen dafür eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro vor. Bisher waren Verstöße gegen die BEMFV nicht mit Bußgeld bedroht.

Der Deutsche Bundestag hatte bereits im März 2013 den Änderungen von BEMFV und BImSchV zugestimmt (das Funkmagazin berichtete).

Die die jetzt in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der BEMFV und der 26. BImSchV wurde im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 50 vom 21. August 2013 veröffentlicht. Das Bundesgesetzblatt kann im Internet unter http://tinyurl.com/o66w84 eingesehen werden.

(Quelle: funkmagazin)

 

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