Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat dem Antrag eines klagenden Funkamateurs auf Einholen eines neutralen Gutachtens zu elektromagnetischen Störungen einer Access-PLC-Anlage in Mannheim und damit entsprechenden neutralen Messungen nicht stattgegeben.
Der Antrag auf weitere Bearbeitung der elektromagnetischen Störungen durch die Bundesnetzagentur wurde ebenfalls abgelehnt, mit dem Hinweis auf den Ermessensspielraum der Behörde und der bereits erfolgten intensiven Bearbeitung. Damit hat wohl der PLC-Betreiber in Mannheim zunächst einen Punktsieg davongetragen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Bundesnetzagentur aus der ihr gesetzlich auferlegten Pflicht zur Ausführung des EMVG entlassen wurde. Der Mannheimer Funkamateur ist infolge der PLC-Störungen seit dem Jahre 2002 vom Kurzwellenempfang im Bereich von ca. 2 MHz bis über 20 MHz ausgeschlossen. Nachdem die Bundesnetzagentur keine Handhabe sieht, ihren Verpflichtungen aus dem EMVG nachzukommen, hatte der Funkamateur mit Unterstützung des DARC e.V. Klage erhoben. Nach Vorlage des schriftlichen Urteils wird der DARC-Vorstand die Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen.
(Quelle: DARC-Rundspruch)