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Der Deutsche Bundestag hat am 19. Juni 2009 den Entwurf des "Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" in zweiter und dritter Lesung angenommen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten der FDP stimmten gegen den Entwurf.

Das geplante Gesetz ist bei CB-Funkern und Funkamateuren umstritten, weil es u.a. eine generelle Anzeigepflicht für Funkanlagen vorsieht, von der auch private Anlagen mit einer Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt EIRP betroffen wären.

Das Umweltministerium hat zwar zu verstehen gegeben, dass Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt von der Anzeigepflicht ausgenommen werden sollen. Diese Ausnahme-Regelung ist jedoch nicht im Gesetzentwurf enthalten, sondern soll vom Ministerium erst später in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.

(Quelle: Funkmagazin)
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