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In einem Schreiben an den Fernsehsender RTL hat sich der Distriktsvorstand gegen den Versuch gewehrt, Amateurfunkgeräte mit kriminellen Taten in Verbindung zu bringen. Der Sender hatte sich an  DARC-Mitglieder mit dem Ansinnen gewandt, in einer Reportage auf einem Großparkplatz in der Nähe von Köln mit Hilfe eines Funkamateurs Köln-Nord aufzuzeigen, wie ausgerechnet ein Gerät des Amateurfunkdienstes eine Auto-Diebstahlsicherung überwinden könnte, um so Gegenstände aus dem Kfz zu entnehmen, ohne daß dessen Diebstahlssicherung noch greift.

In dem  Schreiben des Distriktsvorstandes heißt es auszugsweise:

„ Aus den Medien ist uns bekannt, dass es der Polizei in Düsseldorf (NRW) gelungen ist, mehrere Fälle von PKW-Aufbrüchen aufzuklären, bei denen ein Funkgerät zur Überwindung der Fahrzeugsicherung eingesetzt wurde.
Näheres liegt uns zu diesem Sachverhalt nicht vor. Funkamateuren ist bekannt, daß moderne Autos seit vielen Jahren über „Funkfernbedienungen“ verfügen, die im ISM-Band in einem Bereich um 433 MHz senden und empfangen.

Das komplette 433-MHz-ISM-Band befindet sich innerhalb des 70-cm-Amateurfunkbandes, für das der Amateurfunkdienst Primärnutzer ist.
Im selben Freqünzbereich sind aber auch unzählige Handfunkgeräte als sogenannte Low Power Devices (LPD) zum Jedermann-Gebrauch im Einsatz.
Wir schliessen deshalb nicht aus, daß insbesondere diese frei im Handel erhältlichen Geräte auch zu kriminellen Manipulationen an Fahrzeugsicherungen mißbraucht werden können.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigten Sie, in einer Reportage auf einem Großparkplatz in der Nähe von Köln mit Hilfe eines Funkamateurs unseres Ortsverbandes Köln-Nord aufzuzeigen, wie ausgerechnet ein Gerät des Amateurfunkdienstes eine solche Sicherung überwinden könnte, um so Gegenstände aus dem Kfz zu entnehmen, ohne daß dessen Diebstahlssicherung noch greift.
Diese zu kriminellen Taten unterstellte Nähe von Amateurfunkgeräten schadet unserer international anerkannten Freizeitbeschäftigung, zumal
selbst Staatsoberhäupter wie der spanische König Juan Carlos leidenschaftliche Funkamateure sind.

Dabei ist es uns wichtig darzustellen, daß der Amateurfunkdienst gesetzlich normiert ist und durch die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie überwacht wird.
In der Regel hat ein Funkamateur sich über viele Monate mit Fleiß und Ausdauer auf die Prüfung bei der BNetzA vorbereitet, bevor seine individuelle, auf die Person ausgestellte Zulassung der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgte. Diese kann bei Verfehlungen des Inhabers von der BNetzA wieder entzogen werden.
Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn sich aus unserer Sicht Mitglieder des DARC e.V. nicht für die von RTL geplante Darstellung des Amateurfunks zur Verfügung stellen.
Des Weiteren fordern wir Sie nachdrücklich auf, jegliche Form der Negativdarstellung des Amateurfunks oder von Funkamateuren in Fernsehbeiträgen von RTL zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Westbeld
DL3YAT - Distriktsvorsitzender“

(Quelle: Köln-Aachen Rundspruch 23-2009)
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