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Die Bundesnetzagentur arbeitet zur Zeit an einer Frequenzzuteilung für den Betrieb von Handys in Flugzeugen. Die Behörde setzt damit eine Entscheidung der CEPT vom Dezember vergangenen Jahres um.

Die CEPT-Entscheidung sieht vor, dass Fluggäste in entsprechend umgerüsteten Maschinen ab einer Flughöhe von 3000 Metern künftig mit ihren Handys telefonieren dürfen. Dazu werden in die betreffenden Flugzeuge mit einem Rauschgenerator und einer GSM-Basisstation ausgerüstet.

Der Rauschgenerator soll auf allen gängigen Handy-Frequenzen einen Rauschteppich erzeugen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Handys der Fluggäste mit einer Basisstation am Boden Verbindung aufnehmen. Die Handys sollen sich ausschließlich in die im Flugzeug installierte GSM-Basisstation einloggen, die ihrerseits über eine Satellitenverbindung an die terrestrischen Bodennetze angeschlossen ist.

Die Flugzeug-Basisstationen werden ausschließlich im 1800-MHz-GSM-Band arbeiten (Empfangsbetrieb: 1710-1785 MHZ, Sendebetrieb: 1805-1880 MHz).

Unterhalb einer Flughöhe von 3000 Metern müssen der Rauschgenerator und die Flugzeug-GSM-Basisstation abgeschaltet werden, um Störungen der Mobilfunknetze am Boden zu vermeiden.

Die neue Regelung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Eine ausführliche (englischsprachige) Beschreibung des Systems ist als "ETSI White Paper No. 4" im Internet unter http://tinyurl.com/ywxxwh zu finden.

(Quelle: funkmagazin)

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