logo


Der Funkamateur Karl Fischer, DJ5IL, hat beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition zum Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) eingereicht.

DJ 5IL vertritt in seiner Petition die Auffassung, dass das EMVG "sowohl gegen die Prinzipien der Normenbestimmtheit, Normenklarheit und Rechtssicherheit, als auch gegen die Grundsatzdokumente der Internationalen Fernmeldeunion im Rang eines Bundesgesetzes" verstößt.

Er bezieht sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 3. September 2014 (Az. 7 K 3467/13). Darin war die Klage eines Funkamateurs abgewiesen worden, der gefordert hatte, die BNetzA solle verpflichet werden, vom Nachbarn ausgehende Funkstörungen zu beseitigen. DJ5IL wirft dem Gericht vor, es habe mit seinem Urteil "Vorgaben des EMVG in Verbindung mit dem AFuG und den Grundsatzdokumenten der ITU" ignoriert sowie den Amateurfunkdienst diskriminiert. Darüber hinaus sei es "technisch inkompetent". Es spiegele - so DJ5IL - "die gängige Praxis der BNetzA wider, im Störungsfall nicht einzuschreiten, solange das störende Betriebsmittel lediglich die einschlägigen Normen einhält".

DJ5IL bemängelt auch, dass es sich bei den im EMVG festgelegten Regelungen zur Störungsbeseitigung durch die BNetzA lediglich um "Kann"-Bestimmungen handelt, die der Behörde zwar Befugnisse einräumen, sie aber nicht zwingend zur Störungsbeseitigung verpflichten. Er schlägt vor, dies im neuen EMV-Gesetz, das sich z.Zt. im Gesetzgebungsverfahren befindet, entsprechend zu ändern.

Karl Fischer hatte sich bereits in der Vergangenheit vehement gegen untaugliche Technologien ausgesprochen. die Störungen im Funkspektrum verursachen - in erster Linie PLC. So wandte er sich energisch gegen die Schaffung der neuen PLC-Norm 50561-1.

Der vollständige Wortlaut der aktuellen Petition von DJ5IL kann im Internet unter http://cq-cq.eu/emvg2016pet.pdf heruntergeladen werden.

(Quelle: funkmagazin)

 

© 2024 Funkzentrum In Media e. V.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.