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25. Januar - Seit dem 1.1. 2016 ist das 80m Band (3'500-3'800kHz) dem Amateurfunk auch in der Schweiz primär zugeteilt, allerdings nicht exklusiv sondern geteilt (ko-primär) mit Fixed- und Mobile-Funkdiensten die ebenfalls primären Status haben.

Dies bedeutet, dass bei den anderen ebenfalls primären Diensten keine schädlichen Störungen verursacht werden dürfen. Zu beachten ist auch die Fussnote 5.92 (NaFZ 2016, ITU RR, CEPT) die auf eine mögliche Verwendung des Bandes durch den Radiolocation Service hinweist.

Betreffend "Mobile Services" ist beachten:

"A radiocommunication service between mobile and land stations, or between mobile stations" umfasst sowohl "land mobile" als auch "maritime mobile" Stationen. MOBILE ist der Oberbegriff von Land Mobile, Maritime Mobile und Aeronautical Mobile. Konkret bedeutet das, dass z.B. auch die Fischerei das Band benutzen darf, sofern eine entsprechende Lizenz vorliegt. Nicht jeder Fischereifunk im 80m Band ist also grundsätzlich illegal!

(Quelle: Peter Jost, HB9CET / USKA Verbindungsmann Behörden)

 

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