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Derzeit ist 6-m-Funkbetrieb zwar kaum ein Thema, weil keine typische Es-Saison herrscht, doch auch im Januar kann es im Gefolge von Meteorströmen Es-Öffnungen geben.

Behördlicherseits wird der Funkbetrieb auf 50 MHz in Deutschland nicht nur durch AfuG und AfuV geregelt, sondern auch durch Verfügungen und Mitteilungen der Bundesnetzagentur, die über die leicht zu merkende Adresse www.bnetza.de/amateurfunk (Kleinschreibung beachten) im Internet fei zugänglich sind.

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