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Der Rat der Europäischen Union hat im Mai 2011 eine überarbeitete Version der EU-Richtlinie für gefährliche Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten (der sog. "RoHS-Richtlinie") gebilligt. In der RoHS-Richtlinie ist festgelegt, dass bestimmte Schadstoffe, z.B. Blei, Cadmium und Quecksilber, in elektrischen Geräten (auch Funkgeräten) nicht enthalten sein dürfen.

Die erste Version der RoHS-Richtlinie stammt aus dem Jahre 2003 und wurde in Deutschland im März 2005 in Form des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt. Das führte damals u.a. dazu, dass Funkgeräte-Hersteller einige weniger gefragte Modelle vom Markt nahmen, weil sich die Umstellung auf schadstofffreie Produktion nicht lohnte (das Funkmagazin berichtete).

Die überarbeitete Version der RoHS-Richtlinie erfasst jetzt auch solche elektrischen Geräte und Zubehörteile, die nicht unter die bisherige Richtlinie fielen. Die Liste der verbotenen Schadstoffe wurde jedoch - entgegen dem Wunsch des EU-Parlaments - nicht erweitert. Deshalb dürften sich für die Hersteller von Funkgeräten diesmal keine Änderungen ergeben. Die Liste der verbotenen Schadstoffe soll jedoch regelmäßig überprüft und ggf. ergänzt werden.

Die überarbeitete RoHS-Richtlinie muss noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht und danach in den einzelnen Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden.

(Quelle: funkmagazin)

 

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