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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Dezember 2011 ihren Tätigkeitsbericht für die Jahre 2010 und 2011 veröffentlicht. Der 382 Seiten starke Bericht befasst sich in erster Linie mit der Regulierung, der Marktentwicklung und den Zukunftsperspektiven gewerblicher Telekommunikationsdienste.

Zum Thema Amateurfunk wird in dem Bericht angemerkt, dass im vergangenen Jahr 56 Amateurfunkprüfungen durchgeführt und 605 Amateurfunkzeugnisse erteilt wurden. Außerdem seien "ca. 1030 Amateurfunkzulassungen und weitere Rufzeichenzuteilungen" erfolgt.

Um den Schutz der Amateurfunk-Frequenzen zu gewährleisten - so heißt es in dem Bericht an anderer Stelle - habe die BNetzA "im Zeitraum Januar 2010 bis Juli 2011 ca. 50 Störungsmeldungen an ausländische Verwaltungen versandt". Teilweise habe eine "Abschaltung bzw. Instandsetzung fehlerhaft arbeitender Sender im Interesse der Funkamateure" erreicht werden können.

Im Jahre 2010 sind dem Bericht zufolge 402 Anzeigen (sog. "Selbsterklärungen") von Funkamateuren bei der Behörde eingegangen. Dabei habe es sich "sowohl um technische Veränderungen von bestehenden als auch um neu eingerichtete Amateurfunkstellen" gehandelt.

Von Juli 2010 bis Juli 2011 hat die BNetzA ingesamt 16.942 Standortbescheinigungen für verschiedene Funkanwendungen erteilt. Eine genauere Aufschlüsselung ist in dem Bericht nicht enthalten.

Zum Schutz von Frequenzbereichen, in denen Funkanlagen zu Sicherheitszwecken betrieben werden, hat die Behörde eigenen Angaben zufolge "umfangreiche Messaktionen" durchgeführt. Dabei seien "in den Ballungszentren Deutschlands jährlich etwa 15.000 Kabelanlagen mit überhöhten Störabstrahlungen ermittelt" worden.

CB-Funk wird im Tätigkeitsbericht der BNetzA nicht erwähnt.

Der vollständige Tätigkeitsbericht kann im Internet unter http://tinyurl.com/bnetza-bericht-2011 heruntergeladen werden.

(Quelle: funkmagazin)

 

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