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motorola-freenetDie Bundesnetzagentur hat am 10. Januar 2007 drei zusätzliche Kanäle für den Jedermannfunk "Freenet" freigegeben. Damit stehen dem "Freenet" jetzt insgesamt sechs Kanäle zur Verfügung.

Die Freigabe erfolgte im Rahmen einer neuen Allgemeinzuteilung, die von der Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr.1/2007 veröffentlicht wurde. Das sogenannte "Freenet" umfasst jetzt folgende Kanäle und Frequenzen:

Kanal 1.....149,0250 MHz (wie gehabt)
Kanal 2.....149,0375 MHz (wie gehabt)
Kanal 3.....149,0500 MHz (wie gehabt)
Kanal 4.....149,0875 MHz (neu)
Kanal 5.....149,1000 MHz (neu)
Kanal 6.....149,1125 MHz (neu)

 

An den übrigen technischen Betriebsparametern hat sich nichts geändert. Es sind nach wie vor nur Handfunkgeräte mit einer maximal zulässigen Strahlungsleistung von 0,5 Watt ERP zulässig.

 

Im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600 Metern ist die Frequenznutzung mit "Freenet"-Geräten weiterhin nicht erlaubt. Die bisherige 35-km-Funkverbotszone entlang der polnischen Grenze wurde jedoch aufgehoben.

Die neue "Freenet"-Frequenzzuteilung ist bis zum 31.12.2015 befristet.

Der volle Wortlaut der Frequenzzuteilung kann im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/916.pdf abgerufen werden.

Die Bezeichnung "Freenet" ist ein Produktname der Firma Motorola. Diese Funkanwendung war im Jahre 1996 auf massives Drängen der Firma Motorola in einem Teilbereich des ehemaligen Mobilfunk-B-Netzes freigegeben worden. Ursprünglich wollte die damalige RegTP dort einen digitalen Betriebsfunk einrichten. "Freenet" sollte nur als befristete nationale Übergangslösung bis zum Jahre 2005 dienen - solange, bis ein europäisch harmonisierter Nahbereichsfunk (PMR446) zur Verfügung steht. Nachdem Gerätehersteller und Anwender auf eine Fortsetzung und Erweiterung des "Freenets" drängten, verlängerte die Bundesnetzagentur zunächst die Nutzungsdauer bis zum Jahre 2015 und erweiterte nunmehr auch den Frequenzbereich.

(Quelle: funkmagazin)

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