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Das BAKOM hat informiert, dass der Bereich 472-479 kHz in der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein ab dem 1.1.2013 freigegeben ist. Erlaubt sind maximum 5W E.I.R.P. Die technischen Schnittstellenanforderungen gemäss Basisdokument 784. 101.21 sind in der RIR 1101-24 festgehalten und über diesen Link erreichbar Link

(Quelle: USK / Peter Jost HB9CET)

 

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