logo


Der KA-RS hatte vor einiger Zeit über Proteste flämischer Funkamateure gegen neue restriktive Bestimmungen berichtet. Jetzt wird bekannt, dass die Regierung der Region Flandern mit ministerieller Durchführungsverordnung vom 26.01.2011 restriktive Werte für die spezifische Absorptionsrate (SAR) festgelegt hat. Die Verordnung verpflichtet auch Funkamateure, die damit Anbietern von kommerziellen Telekommunikationsanbietern gleichgestellt werden. Die Funkamateure müssen dieselben Normen und Verpflichtungen wie die kommerziellen Anbieter erfüllen, und riskieren dieselben Bussgelder oder Freiheitsstrafen.
Die Funkamateure müssen ebenso wie die kommerziellen Anbieter eine Konformitätsbescheinigung für ihre Amateurfunkstelle beantragen und erneut beantragen, wenn sich die Ausgestaltung der Station ändert.
Die Gebühren für einen Antrag betragen 75 € und der Funkamateur muss eine umfangreiche Dokumentation vorlegen.

(Quelle: http://www.southgatearc.org/news/july2011/flanders_sar.htm;
Hinweis von Ulfried, DJ6AN im KA-Rundspruch)

 

© 2024 Funkzentrum In Media e. V.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.