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Über eine "eigentlich unglaubliche Geschichte" berichtet die Pressestelle der Polizeiinspektion Salzgitter: Am 3. Februar 2011 hatte eine Funkstreifenwagenbesatzung der Polizei Peine bei ihrer Zentrale angefragt, wer der Halter eines bestimmten Kraftfahrzeugs sei. Die Daten des Kfz-Halters wurden ihr daraufhin routinemäßig über Polizeifunk mitgeteilt.

Circa fünf Minuten später - so heißt es im Polizeibericht - habe die Person, deren Daten eben über Polizeifunk genannt wurden, auf der Wache angerufen. Der Anrufer erklärte den verdutzten Beamten, er besitze einen Funkscanner und habe "beim Abhören des Funkverkehrs die Überprüfung seiner Person mitbekommen". Jetzt wolle er wissen, warum er überprüft wurde. Er habe den Funkspruch auch "gespeichert" und wolle seine Anwältin einschalten, um den Grund der Überprüfung genannt zu bekommen. Es sei "ein Unding, dass man ihm diese Angaben verweigern würde" und "es könne ja wohl nicht angehen, dass seine Kinder - zu Hause - mit anhören müssen, wie ihr Vater einer polizeilichen Überprüfung über Funk unterzogen wird".

Die Polizei wandte sich daraufhin an die Staatsanwaltschaft Hildesheim. Diese regte eine Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen an und erwirkte über den zuständigen Richter einen Durchsuchungsbeschluss.

Zur anschließenden Wohnungsdurchsuchung heißt es im Polizeibericht süffisant: "(Es) wurde dem Wunsch des Beschuldigten entsprochen, dass seine Kinder seinen Namen nicht mehr über Polizeifunk hören müssen: Der Funkscanner wurde von den Polizisten mitgenommen."

Den Beschuldigten erwartet nun Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das in § 89 des Telekommunikationsgesetzes festgelegte "Abhörverbot".

Der volle Wortlaut des Polizeiberichts ist im Internet unter www.presseportal.de/polizeipresse/pm/56519/1760612/polizei_salzgitter zu finden.

(Quelle: funkmagazin)

 

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