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Das IARU-R1 Vorstandsmitglied Thilo Kootz, DL9KCE berichtet, dass das "New Legislative Framework" NLF, eine Kommision des Europäischen Parlamentes, derzeit verschiedene Direktiven, welche auch den Amateurfunk stark beeinflussen, überarbeitet. Gemäss den ersten Entwürfen sollen dabei verschiedene Passagen der derzeit geltendne Vorschriften so abgeändert werden, dass dadurch der Amateurfunk massiv eingeschränkt werden wird.

Konkret handelt es sich um fogende zwei einschneidenden Änderungen:

1. Der Satz "Bausätze für Amateurfunkgeräte und industriell gefertigte Geräte welche für den Gebrauch durch Funkamateure umgebaut wurden, sind nicht mit kommerziell vertriebenen Geräten gleichgestellt" soll in der neuen Vorschrift gestrichen werden. Damit würden Bausätze und modifizierte Geräte vollumfänglich der EMC-Direktive unterstellt. Ein Selbstbau wäre damit wohl endgültig nicht mehr möglich.

2.  Die Definition des Ausdruckes "Elektromagnetische Störung" soll neu auch das empfangene Radiosignal als mögliche Ursache bezeichnen. Dies wiederspricht sowohl dem Radio-Reglement der International Telecommunication Union ITU wie auch dem Vokabular des International Electrotechnical Commitee ICE.

Die IARU Region 1 hat auf ihrer Homepage angekündigt, dass sie auf diese Änderungsvorschläge in den nächsten Wochen mit einem Brief reagieren will. Auch der Vorstand der USKA hat von dieser Entwicklung Kenntnis genommen und wird an den entsprechenden Stellen seinen Einfluss geltend machen.

(Quelle: USKA)

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