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Ungarn hat seit dem 26. Mai die CEPT-Empfehlung (05)06 umgesetzt, wonach deutsche Klasse-E-Inhaber dort im Rahmen der CEPT-Novice-Genehmigung Betrieb auf 160 m, 80 m, 40 m, 15 m, 10 m, sowie auf 2 m, 70 cm und 23 cm mit reduzierter Leistung machen können.


Von der Morsetelegrafie als Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle wird abgesehen, ungarische UKW-Funkamateure können somit auf Kurzwelle arbeiten.
Alle bisherigen ausgegebenen Amateurfunkgenehmigungen sollen in die Kategorien CEPT-Novice, entsprechend der deutschen Klasse E, und CEPT, entsprechend der deutschen Klasse A, eingestuft werden.
Funkbetrieb auf 6 m ist nur mit 10 W und der CEPT-Amateurfunkklasse erlaubt. Mobilbetrieb ist nicht gestattet.

(Quelle: DL-Rundspruch 23/2006)

 

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