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Das Fell des Fernseh-Bären wollten sich Militär, BOS (Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben) und Mobilfunkbetreiber bereits aufteilen. Doch er konnte nun doch nicht zur Strecke gebracht werden: Die noch verbliebenen terrestrischen Fernsehfrequenzen im UHF-Band IV von 470 bis 694 MHz bleiben dem Rundfunk und somit der Kultur in der ITU-Region 1 (u. a. Europa, Naher Osten, Afrika und Teile Asiens) erhalten.

Bei der am 15. Dezember zu Ende gegangenen WRC-23 [ITU] wurde entscheiden, dass der Rundfunk weiterhin Primärnutzer bleibt. Damit müssen auch Hersteller und Nutzer von Veranstaltungsfunkanlagen nicht weiter zittern, die seit vielen Jahren die Frequenzen zwischen den Rundfunkkanälen beispielsweise für drahtlose Bühnenmikrofone nutzen.

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