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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) hat offenbar die Bundesnetzagentur (BNetzA) beauftragt, eine Lösung zur "10-Watt-EIRP-Problematik" im CB-Funk zu erarbeiten. Das geht aus einem "Zwischenbescheid" hervor, den das Ministerium der "Deutschen CB-Funk-Organisation" (DCBO) zukommen ließ. Die DCBO hatte sich eigenen Angaben zufolge im März 2012 an den Bundeswirtschaftminister Dr. Philip Rösler gewandt. Sie wies den Wirtschaftsminister unter anderem darauf hin, dass Nutzer des CB-Funks keine technischen Kenntnisse zur Ermittlung des EIRP-Werts ihrer Anlage haben müssen. Dennoch fordert die BNetzA auch für ortsfeste CB-Funkanlagen ab 10 Watt EIRP eine Standortbescheinigung, obwohl CB-Funk-Betreiber ohne Fachwissen nicht erkennen können, ob ihre Anlage diesen Wert erreicht oder nicht. Geregelt ist das Standortbescheinigungs-Verfahren in § 4 der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV).

In einem "Zwischenbescheid" teilte das Ministerium der DCBO am 16. Mai 2012 dazu folgendes mit (Zitat):

"Die von Ihnen aufgezeigte Problematik des Erkennens der nach § 4 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) einzuhaltende Leistungsgrenze von 10 Watt EIRP (eine Erhöhung steht übrigens außer Frage) durch CB-Funker haben wir aufgegriffen. Die Bundesnetzagentur wird in unserem Auftrag eine entsprechende Lösung erarbeiten. Über das abschließende Ergebnis werden wir Sie informieren." (Zitat Ende)

Weitere Inhalte des Schreibens an den Wirtschaftsminister hat die DCBO auf ihrer Homepage unter http://www.dcbo.net/articles.php?article_id=362 veröffentlicht.

(Quelle: funkmagazin)

 

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