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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 4. Mai 2012 ihren Jahresbericht für das Jahr 2011 vorgelegt. Der 272 Seiten umfassende Bericht befasst sich in erster Linie mit den Tätigkeiten der Behörde in den gewerblichen Bereichen Telekommunikation, Post, Elektrizität, Gas und Eisenbahnen.

Zum Thema Amateurfunk wird in dem Bericht angemerkt, dass im Jahre 2011 ingesamt 62 Amateurfunkprüfungen durchgeführt und 731 Amateurfunkzeugnisse erteilt wurden. Außerdem seien "1331 Amateurfunkzulassungen und weitere Rufzeichen zugeteilt" worden.

Zur Gewährleistung des Schutzes der Amateurfunk-Frequenzen habe die BNetzA im Jahre 2011 "ca. 20 Störungsmeldungen an ausländische Verwaltungen versandt". In "einigen Fällen" habe eine "Abschaltung bzw. Instandsetzung fehlerhaft arbeitender Sender im Interesse der Funkamateure" erreicht werden können.

CB-Funk wird in dem Jahresbericht der BNetzA nicht erwähnt.

Der Prüf- und Messdienst der BNetzA ist nach Angaben der Behörde im vergangenen Jahr zu ca. 7000 Außendiensteinsätzen ausgerückt. Ein besonderer Schwerpunkt habe dabei die Störungsbeseitigung bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten gebildet. Allein im Bereich des Flugfunks seien "weit über 300 Störungen" bearbeitet worden. Zugenommen haben dem Bericht zufolge auch Störungen von UMTS-Basisstationen. Als Störquellen seien in solchen Fällen "Satellitenempfangsanlagen mit unzureichender Dämpfung der Störstrahlung" sowie "DECT-Telefone, die durch einen Gerätedefekt im Empfangsbereich UMTS senden", ausgemacht worden.

Eine gute Zusammenarbeit gibt es offenbar zwischen dem Zoll und der BNetzA. So hat - dem Bericht zufolge - der Zoll die BNetzA im vergangenen Jahr über 2821 Sendungen informiert, bei denen der Verdacht bestand, dass "enthaltene Produkte gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen". In 80 Prozent dieser Fälle sei bewirkt worden, dass die Produkte in der vorliegenden Form nicht in Verkehr gebracht werden durften.

Auch mit Internet-Anbietern arbeitet die BNetzA offensichtlich gut zusammen. Im Tätigkeitsbericht heißt es dazu, die Behörde habe "mittlerweile mit allen namhaften Internetplattformen Absprachen getroffen, damit illegale Angebote innerhalb kurzer Frist von den Plattformbetreibern aus dem Angebot entfernt werden". Im Jahre 2011 habe die BNetzA "in Zusammenarbeit mit verschiedenen Internetplattformen insgesamt 109 Anbieter nicht konformer Produkte" ermittelt. Dadurch seien "214 Angebote mit insgesamt 10205 nicht konformen Produkten gesperrt" worden.

Im Rahmen der Marktüberwachung wurden nach Angaben der BNetzA in vergangenen Jahr "2579 Serien/Einzelgeräte administrativ und/oder messtechnisch überprüft". Dabei wurden bei 707 Geräten Mängel festgestellt. 768 "Serien" und 297 Einzelgeräte wurden "labortechnisch" überprüft. Prüfungsschwerpunkte waren hierbei funkgesteuertes Spielzeug und (wie schon in den vergangenen Jahren) Funksteckdosen. Die labortechnischen Untersuchungen ergaben, dass 34 Prozent der "Serien" und 22 Prozent der Einzelgeräte nicht den Vorschriften entsprachen.

Ungebrochen ist offenbar auch das Geschäft mit "Standortbescheinigungen". Im Jahre 2011 erteilte die BNetzA ingesamt 18352 solcher Standortbescheinigungen. Die Behörde weist in ihrem Jahresbericht darauf hin, dass das Standortverfahren seit Frühjahr 2010 auch online durchgeführt werden kann. Bisher würden zwei Mobilfunknetzbetreiber dieses Verfahren nutzen. Online seien bereits mehr als 15.000 Standortbescheinigungen erteilt worden.

Der vollständige Jahresbericht 2011 der Bundesnetzagentur kann im Internet unter http://tinyurl.com/bnetza-jahresbericht2011 heruntergeladen werden.

(Quelle: funkmagazin)

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