logo


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) vertritt die Auffassung, dass die Verwendung externer Antennen an PMR446-Funkgeräten grundsätzlich erlaubt ist. Das geht aus einer Auskunft hervor, die die Behörde dem Fachautor Harald Kuhl erteilt hat. Harald Kuhl berichtet in der September-Ausgabe der Zeitschrift "Funkamateur", er habe bei der BNetzA angefragt, wie es konkret um die Verwendung externer Antennen an PMR446-Funkgeräten steht.

Die Antwort der Behörde - so Harald Kuhl - sei kurz gewesen: Es ist erlaubt. Allerdings empfiehlt die BNetzA, (Zitat:) "nur herstellerseitig gelieferte Antennen zu verwenden, die integraler Bestandteil der Konformitätserklärung sind. Ansonsten liefert sich der Betreiber der Gefahr eines Verstoßes gegen die Frequenznutzungsbestimmungen aus" (Zitatende).

Offenbar befürchtet die Behörde, dass Betreiber von PMR446-Geräten aus Unkenntnis gewinnbringende externer Antennen verwenden und damit die zulässige äquivalente Strahlungsleistung von 500 Milliwatt ERP überschreiten.

(Quelle: funkmagazin)

© 2024 Funkzentrum In Media e. V.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.