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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 2. April 2008 ihren Jahresbericht für das Jahr 2007 vorgelegt. Der 250 Seiten umfassende Dokument befasst sich in erster Linie mit der Entwicklung und Regulierung der Telekommunikations-, Post-, Elektrizitäts- und Gasmärkte sowie des Eisenbahnnetzes.

Im Amateurfunkbereich wurden dem Bericht zufolge im Jahre 2007 ca. 1.100 Amateurfunkzeugnisse erteilt. Außerdem seien "ca. 1.700 Amateurfunkzulassungen und weitere Rufzeichenzuteilungen" erfolgt. Zur Regelung von Einzelheiten bei den Amateurfunkprüfungen und zur Veröffentlichung von Richtwerten für unerwünschte Aussendungen seien im Jahr 2007 zwei Anhörungen und Amtsblattverfügungen erfolgt. Außerdem seien mit einer weiteren Amtsblattverfügung die Schutzzonen um die TV-Sender im Frequenzbereich 50,08 bis 51,00 MHz aufgehoben worden.

Zum Thema "Standortverfahren" gemäß BEMFV heißt es in dem Jahresbericht, die Bundesnetzagentur beabsichtige, "2008 eine wissenschaftliche Studie zur Bewertung von ortsfesten Amateurfunkanlagen zu vergeben". Mit dieser Studie sollen "unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale des Amateurfunks die Möglichkeiten für die einfache Einbindung von Amateurfunksendeanlagen in ein Bewertungsverfahren untersucht werden". Im Jahre 2008 sei "eine Fortentwicklung der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) geplant". Dabei solle "im Sinne der Harmonisierung (...) verstärkt die internationale Normierungsarbeit einbezogen werden".

CB-Funk und andere Jedermannfunkanwendungen werden in dem Bericht nicht erwähnt.

Der Jahresbericht der Bundesnetzagentur kann im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/13212.pdf heruntergeladen werden (ca. 2,1 MB).

(Quelle: Funkmagazin)

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