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Foto: pixelio.de


Am 26. September 2008 läuft die Umsetzungsfrist für ein europaweites Verbot von Nickel-Cadmium-Akkus (NC-Akkus) ab.

 

Das Verbot ist in der europäischen Richtlinie 2006/66/EG festgelegt. Diese Richtlinie sieht u.a. vor, dass Gerätebatterien und Akkus, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, ab 26. September 2008 in der EU nicht mehr "in Verkehr" gebracht werden dürfen. Ausgenommen sind Gerätebatterien und -akkus, die zur Verwendung in schnurlosen Elektrowerkzeugen, in medizinischen Geräten oder in Not- und Alarmsystemen vorgesehen sind.

(Anmerkung: "In Verkehr bringen" bedeutet praktisch das erstmalige Einbringen in die Handelskette durch den Hersteller bzw. Importeur)

Bereits in den Handel gebrachte Akkus (z.B. Lagerware) dürfen weiterhin verkauft werden. Auf die Nutzung der Akkus hat die EU-Regelung keinen Einfluss. Vorhandene NC-Akkus dürfen also auch in Zukunft - wie gehabt - genutzt werden.

Die Umsetzung der europäischen Richtlinie in deutsches Recht soll durch das sog. "Batteriegesetz" erfolgen. Dieses Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten, sondern liegt derzeit nur als Entwurf vor.

(Quelle: Funkmagazin)

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