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Das geplante "Umweltgesetzbuch" steht möglicherweise vor dem Aus. Nach Angaben der "Frankfurter Rundschau" sind auf massiven Druck von CDU und CSU die Beratungen des Gesetzes, die auf einer Kabinettssitzung am 17.12. stattfinden sollten, von der Tagesordnung abgesetzt worden.

Als letztmöglicher Termin bleibe nur noch die nächste Kabinettssitzung am 14. Januar 2009. Wenn es auch dort zu keiner Verständigung der Parteien komme, sei das Gesetz in dieser Legislaturperiode gescheitert.

Der Entwurf des Umweltgesetzbuches - insbesondere des sog. "Vierten Buches" - enthält auch Regelungen, die private Funkanlagen betreffen. Er sieht u.a. vor, dass der Betrieb ortsfester Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP der zuständigen Umwelt-Behörde mindestens vier Wochen vor der Inbetriebnahme angezeigt werden muss. Damit würde erstmals auch im Umweltrecht eine Meldepflicht für private Funkanlagen eingeführt.

Sowohl der Amateurfunkverband RTA als auch die CB-Funk-Vereinigung DFA hatten sich gegen die Einführung einer solchen Meldepflicht im Umweltrecht ausgesprochen.

Der Referentenentwurf des "Vierten Buches" des Umweltgesetzbuches kann im Internet unter http://tinyurl.com/2rokzz heruntergeladen werden.

(Quelle: funkmagazin)

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