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Das Amtsgericht Freiburg hat gegen eine 24-jährige Systemelektronikerin eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt" ausgesprochen, weil sie die Abschaltung eines Mobilfunksenders bewirkt hatte. Die Frau war im Dezember vergangenen Jahres in St. Märgen (Nähe Freiburg) auf den Mast eines Mobilfunksenders des Netzbetreibers O2 gestiegen und hatte die Sendeantennen mit einer metallbeschichteten Rettungsdecke abgedeckt. Dadurch wurde der Sender automatisch abgeschaltet. Anschließend kettete die Frau sich an den Mast, um eine Wiedereinschaltung des Senders zu verhindern. Einem Einsatzkommando der Polizei gelang es erst nach fünf Stunden, die Frau vom Mast herunterzuholen.

Als Motiv gab die Frau an, sie habe ihrem Freund Ulrich Weinert helfen wollen. Ulrich Weinert, der ebenfalls angeklagt war, ist in der Mobilfunkgegner-Szene bestens bekannt. Er gibt an, hochgradig "elektrosensibel" zu sein und sich deshalb nur - außerhalb der Reichweite von Mobilfunksendern - in "Funklöchern" aufhalten zu können. Der besagte Mobilfunksender habe seinen letzten Aufenthaltort "verstrahlt", deshalb habe die spektakuläre Besetzung des Mastes stattgefunden. (Ein wissenschaftlicher Nachweis der von Weinert angegebenen "Elektrosensibilität" wurde bisher nicht erbracht; Weinert selbst hat entsprechende Tests stets abgelehnt.)

Das Amtsgericht Freiburg befand, dass die mutwillige Abschaltung eines Mobilfunksenders eine "Störung einer Telekommunikationsanlage" darstelle und auch dann strafbar sei, wenn die Tat aus einer "notstandsähnlichen Lage" heraus begangen werde.

"Verwarnung mit Strafvorbehalt" bedeutet in diesem Fall, dass die betroffene Frau ein Jahr lang gegen bestimmte Auflagen des Gerichts nicht verstoßen darf, ansonsten muss sie 600 Euro Strafe zahlen. Auch zwei Helfer wurden entsprechend verwarnt. Weinert wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt.

(Quelle: funkmagazin)


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