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Auch wenn es fast schon unglaublich klingen mag: Die für den Auslandsrundfunk der USA verantwortliche Regierungsbehörde namens US Agency for Global Media betreibt bis zum heutigen Tag zwei AM-Sendeanlagen in Deutschland.

Kein Fehler in diesem Programmheft war die Ausweisung der Kurzwelle 48,47 Meter, also 6190 kHz, unter Frankfurt (statt, wie in späteren Jahren, Bremen). In der Tat betrieb hier von 1948 bis 1954 der Hessische Rundfunk einen Kleinsender, da auf Mittelwelle zunächst nur mit geringer Leistung gesendet werden durfte.

Das klärte sich erst mit der Entscheidung, die extremen Beschränkungen, die Deutschland im „Kopenhagener Wellenplan“ auferlegt wurden, nicht weiter zu akzeptieren. Dazu kam es, als offensichtlich war, wie andere Länder, etwa Spanien, das gerade erst von ihnen selbst unterschriebene Dokument ignorierten.

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