Es mutet wie eine Provinzposse an: Der Gemeinderat der bayerischen 2000-Seelen-Gemeinde Zeitlofs will darüber abstimmen, ob "Amateurfunk in der Gemeinde gewünscht wird oder nicht".
Was war passiert?
Der Funkamateur DF3FF, betreibt im beschaulichen Ortsteil Rossbach eine Amateurfunkanlage. Der gute Mann hat sich zwar nichts zuschulden kommen lassen, aber die Antennen seiner Anlage sind den Nachbarn offenbar ein Dorn im Auge. Sie fürchten sich vor der "Funkstrahlung" der Amateurfunkanlage, von der sie glauben, dass sie gesundheitsschädlich ist. Außerdem sind sie der Meinung, dass die Antennenanlage "das Ortsbild verschandelt bzw. beeinträchtigt" und dadurch "die Wohnqualität in unzumutbarer Weise eingeschränkt wird".
Die verunsicherten Nachbarn sammelten fleißig Unterschriften und übersandten schließlich dem Gemeinderat am 15. Juli 2014 einen Antrag auf Beseitigung der Amateurfunkanlage und Verhinderung künftiger Anlagen(!) ein. Dem Antrag war die Liste mit 120 Unterschriften beigefügt.
Der Gemeinderat wandte sich daraufhin hilfesuchend an den Bayerischen Gemeindetag. Der Bayerische Gemeindetag antwortete, dass die Antennen zwar aus gestalterischer Sicht bedenklich seien; eine Beseitigungsanordnung könne aber nur vom Landratsamt (und nicht von der Gemeinde) erlassen werden - und das auch nur dann, wenn ein "verunstaltender Zustand" vorliege. Die bestehende Antennenanlage entspräche gegenwärtig dem geltenden Recht.
Das bestätigte auch das zuständige Landratsamt Bad Kissingen. Es erklärte, dass der (vom Bundesverwaltungsgericht definierte) "Verunstaltungsbegriff" im vorliegenden Fall nicht erfüllt sei. Auch eine Änderung des Bebauungsplans würde nicht zur Beseitigung der Antennen führen, weil die Antennen Bestandsschutz genießen.
Einem Pressebericht zufolge verlief auch eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur und beim zuständigen Gesundheitsamt ergebnislos. Die Bundesnetzagentur erklärte, dass die "Strahlungswerte aller vorhandenen Funkgeräte weit unter der zulässigen Höchstmarke" liege. Das Gesundheitsamt teilte mit, dass "bei Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Werte und Abstände eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung nicht zu erwarten sei".
Nun soll der Gemeinderat eine Abstimmung darüber durchführen, ob Amateurfunk in der Gemeinde "gewünscht wird oder nicht, und ob mit einer Bausatzung ein weiterer Zuzug und Aufbau solcher Anlagen verhindert werden soll oder nicht".
Der Gemeinderat erklärte dazu, er könne durchaus beschließen, dass Amateurfunk in der Gemeinde nicht gewünscht werde. Er könne jedoch Bundesrecht weder aufheben noch ändern. Deshalb bestehe keine Möglichkeit, einen solchen Beschluss umzusetzen und Amateurfunk in der Gemeinde zu verbieten oder zu verhindern.
Hinweis: Eine Diskussion zu diesem Thema findet im Internet-Forum "Funkbasis.de" statt.
(Quelle: funkmagazin)