Am 24.4.2020 traten in Finnland neue Bestimmungen zur Frequenzzuweisung in Kraft. Das 23-cm-Band 1240–1300 MHz ist seitdem in Finnland kein Amateurfunkband mehr. Der Bereich 23 cm darf nur noch mit Sondergenehmigung benutzt werden, die zeitlich befristet erteilt werden kann, solange das Galileo-System noch nicht vollständig in Betrieb ist.
Durch den Verlust des 23-cm-Bandes sind in Finnland u.a. wesentliche Möglichkeiten des Amateurfunk-Fernsehens entfallen. Der finnische Amateurfunkverband SRAL schlägt nun als Ersatz die Nutzung des Teilbereiches 220–225 MHz durch den Amateurfunkdienst vor.
Andererseits hat die finnische Fernmeldeverwaltung die Rundfunkdienste inzwischen aufgefordert, Frequenzbedarf anzumelden für den Broadcast-Frequenzbereich 470–960 MHz. Daraufhin schlug der finnische Amateurfunkverband Suomen Radioamatööriliitto SRAL der Behörde vor, eine Ausgabefrequenz für ATV in einem „Broadcast“-Status in diesem Frequenzbereich zuzulassen, und zwar im Bereich 902–928 MHz, der bereits in Region 2 durch den Amateurfunkdienst benutzt werden darf. Die zugehörige Eingabefrequenz könnte in einem anderen Frequenzbereich liegen, beispielsweise bei 2,4 GHz. Die Fernmeldebehörde teilte dazu allerdings mit, sie sehe die Aussendung eines Amateurfunkrelais nicht als „Broadcast“-Aussendung an und sehe auch wegen anderweitiger Nutzer im 900-MHz-Bereich keine Möglichkeit einer Zuweisung an den Amateurfunkdienst.
Zwischenzeitlich hat die Behörde die Funkdienste aufgefordert, Vorschläge zur künftigen Nutzung des in Finnland bis 31.3.2020 für digitale Fernsehsendungen benutzten und frei werdenden Frequenzbereiches 174–230 MHz zu machen. Diese Gelegenheit hat die SRAL nun ergriffen und schlägt als andere Möglichkeit des Ersatzes für das verlorene 23-cm-Band vor, die Nutzung des Teilbereiches 220–225 MHz durch den Amateurfunkdienst zu ermöglichen. Die Zuweisung 220–225 MHz würde der Frequenzzuweisung an den Amateurfunkdienst in der Region 2 entsprechen.
(Quelle: DARC)