Derzeit sorgt der Punkt 2.6 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses in Abschnitt 3 "Erweiterung des Umfangs oder Verlängerung einer Rufzeichenzuteilung für eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle..." für Unmut bei den Betreibern von Relais, Baken und Hamnet-Links, da nun eine Gebühr von 37 € für eine Verlängerung fällig wird.
Erste Gespräche mit der BNetzA ergaben Lösungsansätze.
Hintergrund ist die sogenannte Besondere Gebührenverordnung - der DARC berichtete in seiner Vorstandsinformation am 9. September. Die in der Verfügung Nr. 82/2005 festgelegten maximalen Befristungen - ein Jahr bei Neuantrag und drei Jahre bei Verlängerung, bei Primär-Bändern fünf Jahre - sollen kurzfristig auf den maximalen Zeitraum ausgedehnt werden. Gleichzeitig ist man aber bestrebt, die Befristung bei allen Verlängerungsanträgen pauschal auf fünf Jahre zu erweitern. Hierzu muss aber eine neue Verfügung erstellt werden.
(Quelle: DARC-Rsp)