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Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) hat einen aktuellen Frequenznutzungsplan mit Stand Januar 2021 veröffentlicht.

Der Frequenzplan basiert auf der Frequenzverordnung (bisher Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung) und enthält Angaben zu Nutzungsmöglichkeiten, deren Festlegungen im Frequenzbereich 9 kHz bis 3000 GHz liegen.

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