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Für Lieferungen aus dem Ausland gilt zwar, dass grundsätzlich alle Warensendungen unter 150 € Sachwert zollfrei, jedoch nicht von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind. Nun stellt der Einkauf von Amateurfunk-Equipment im Ausland bei der Zollbehandlung eher ein exotisches Thema dar, was im Einzelfall zu Verzögerungen und Diskussionen führt, wenn die entsprechende Zolltarifnummer nicht ohne weiteres festzustellen ist. In Einzelfällen wurden sogar Sieg- oder Teilnahmeplaketten an Contesten bereits zollrechtlich erfasst.

Bis man mit dem Sachbearbeiter beim Zoll die passende Zolltarifnummer ermittelt hat, kann es also etwas dauern und beide Seiten Nerven kosten. Chris, DL1MGB, hat sich einmal die Mühe gemacht und die einschlägigen Zolltarifnummern für amateurfunkrelevante Produkte zusammengetragen.

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