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Wer den Beitrag "Weltfunkkonferenz 2019" von Alexander Schwarz, DL3KH, in FA 1/2020, S. 21 f. aufmerksam gelesen hatte, war bereits darüber informiert, dass Neuerungen, den Frequenzbereich 50,0 MHz bis 52,0 MHz betreffend, anstehen. Nun sind diese umgesetzt:

Mit Wirkung vom 6. 5. dürfen Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klassen A und E das 6-m-Band unter folgenden Bedingungen nutzen:
• 50,000 … 50,400 MHz mit 750 W Sendeleistung PEP für Klasse A bzw. 100 W für Klasse E
• 50,400 … 52,000 MHz mit 25 W Sendeleistung PEP für Klassen A und E
• jeweils in allen Sendearten mit ≤ 12 kHz maximaler Bandbreite
• jeweils mit horizontaler Antennenpolarisation

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